Frankfurt: Golfclub darf vorerst bleiben

Am Mittwochabend gab es einen Vergleich im Rechtsstreit zwischen Golfplatz-Betreiber Hermann Weiland und der Stadt Frankfurt, der für Donnerstagmorgen anberaumte Gerichtstermin wurde abgesagt. Man hat sich geeinigt, der Golfclub darf vorerst auf dem Gelände der Galopprennbahn in Niederrad bleiben.

Eigentlich sollte das gesamte Areal der Galopprennbahn am 1. Januar 2016 an den Deutschen Fußball-Bund (DFB), der dort seine Fußball-Akademie errichten will, übergeben werden. Doch der Termin war nicht mehr haltbar. Die Stadt hatte den Termin für Anfang Januar erst vor wenigen Tagen aufgegeben, um sich mit Weiland zu einigen. Eine Zustimmung des DFB liegt vor, das Golfclubgelände erst später zu übernehmen. Nun hat man sich verglichen. Bestenfalls 2,45 Millionen Euro wird Weiland aus der Stadtkasse erhalten und soll Ende 2016 endgültig vom Rennbahn-Areal verschwinden.

Trotz des Vergleichs soll der Betreiber des Golfclubs mit dem Ergebnis nicht glücklich sein. Deutschlands größter Golfunternehmer möchte natürlich dauerhaft auf der Rennbahn bleiben. Sein Vertrag mit der stadteigenen Hippodrom GmbH läuft bis 2024 mit Verlängerungs-Option bis 2039. Die Stadt wird versuchen ihm ein geeignetes, ca. zehn Hektar großes Gelände zur Verfügung zu stellen. Aber woher nehmen, denn im Frankfurter Stadtgebiet wird sich ein so großes zusammenhängendes Gelände kaum finden lassen. Im „verfeindeten“ Offenbach machte man sich bereits Hoffnungen, den Unternehmer auf die andere Mainseite zu locken, doch der lehnte bereits ab.

Die Streitigkeiten zwischen Stadt und Renn-Klub gehen indes weiter. Angeblich soll 2016 bereits die Tribüne abgerissen werden. Probebohrungen und andere bauvorbereitende Arbeiten sollen ebenfalls bereits 2016 stattfinden. Für den Frankfurter Renn-Klub heißt es also weiter kämpfen. Ewig werden aber die tapferen Kämpfer in Frankfurt ohne finanzielle Hilfe aus dem Gesamtrennsport die juristische Auseinandersetzung um das Niederräder Areal nicht stemmen können. Erst im April 2016 will das Landgericht Frankfurt über eine Klage des Renn-Klubs entscheiden. Denn auch der Verein möchte feststellen lassen, dass sein Pachtvertrag noch bis 2024 reicht.

„Der Rechtsstreit mit dem Renn-Klub wird aufrechterhalten“, machten Vertreter der Stadt Frankfurt am Mittwochabend deutlich.

Der Betreiber des Buchmacher-Geschäftes Quotenhaus hat übrigens nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 23. November (das Urteil liegt GaloppOnline vor) auch noch einen rechtsgültigen Vertrag bis zum Jahr 2024. Da die Buchmacher-Firma u.a. Renn-Klub-Vize Christiane Weil Daßbach gehört, wird diese sich sicherlich nicht so leicht mit Geld vertreiben lassen, wie der Golfplatz-Betreiber. Und ob die Verantwortlichen des DFB es so witzig finden werden, wenn die deutschen „Nationalkicker“ in Zukunft während der Länderspiel-Vorbereitung in der Akademie ihre Play Station-Pausen beim Buchmacher einlegen, dass ist zumindest fraglich!

Lesen Sie mehr über das brisante Thema Galopprennbahn-Frankfurt in einem ausführlichen Interview mir Renn-Klub Schatzmeister Carl-Philip Graf zu Solms-Wildenfels in der Ergebnisausgabe der Sport-Welt, die am Dienstag kommender Woche erscheint.

 

 

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