“Krachende Niederlage für Magistrat und DFB”

“Krachende Niederlage für den Magistrat und DFB” – das ist die Headline einer Pressemitteilung des Frankfurter Renn-Klub e.V., die auf einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt basiert. Einem Rechtsschutzbegehren des Renn-Klub wurde stattgegeben. Nachfolgend die Pressemitteilung in ihrem vollständigen Wortlaut.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit einem Beschluss vom heutigen Tage (Az.: 2 W 10/16) dem einstweiligen Rechtsschutzbegehren des Frankfurter Renn-Klub e.V. gegen den Abriss der Tribüne und anderer Gebäude auf der Galopprennbahn stattgegeben.  Damit wurde eine zuvor erlassene Genehmigung des Landgerichts Frankfurt am Main aufgehoben. Den Erfolg für den Renn-Klub erfocht der Frankfurter Rechtsanwalt Michael E. Freudenreich. 

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts stellt eine schwere Niederlage für den Versuch des Magistrat dar, auf der Galopprennbahn vollendete Tatsachen zu schaffen. Auch der DFB wurde mit dem Urteil in seine Schranken gewiesen und eines Besseren belehrt. Noch vor wenigen Tagen verkündete laut Medienberichten der sich offensichtlich über Recht und Gesetz stehend wähnende Teammanager der deutschen Fußballnationalmannschaft, Oliver Bierhoff großspurig:  “Der erste Bagger rollt jetzt, um die Rennbahn platt zu machen”. Auch die Hauptverantwortlichen für dieses Projekt im Magistrat, die Dezernenten Markus Frank und Olaf Cunitz wie auch die derzeitige Römer- Mehrheit von CDU und Grünen, wissen nun, Recht und Gesetz nicht ignorieren zu können.

In der Urteilsbegründung wird bestätigt, dass der Frankfurter Renn-Klub e.V. nicht als reiner Geschäftsbesorger, sondern als Besitzer der Rennbahnanlage zu behandeln ist. Darüber hinaus wurde die medienwirksam angekündigte Abtrennung der Versorgungsleitungen für Strom und Wasser vom städtischen Netz gerichtlich untersagt. Das bedeutet: Es dürfen vor einer Entscheidung im Hauptverfahren, in diesem Fall die Feststellungsklage, keinerlei weitere vorbereitende Maßnahmen für die Errichtung des DFB Projekts vorgenommen werden. Als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung erteilte der Renn-Klub sofortiges Hausverbot für Angehörige bestimmter städtischer Ämter. 

Das Präsidium und der Vorstand des Frankfurter Renn-Klubs e.V. sehen sich abermals in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und werden weiter für Galopprennen in Frankfurt kämpfen.

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