Neue Disqualifikations-Regeln kommen!

Zum 1. April 2018 sollen in Deutschland die Disqualifikationsregelungen geändert und internationalen Standards angepasst werden. Das geht aus einem Text hervor, den das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen am Montag Nachmittag auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Erste Einzelheiten der neuen Regelungen waren bereits bei einem Vortrag von Chef-Rennleiter Frank Becker (Foto) und Technik-Chef Rüdiger Schmanns beim Züchtertreff im Gestüt Röttgen bekannt geworden.

Nachfolgend die Veröffentlichung des DVR:

„Am 3. Oktober letzten Jahres wurde in Paris die Harmonisierung der Disqualifikations-Regelungen vom Vorstand der International Federation of Horseracing Authorities (IFHA) einstimmig beschlossen. Man einigte sich auf eine Formulierung, die sich an der bisherigen Regelung der Kategorie 1-Länder (England, Irland, Japan, Hongkong und Australien) orientiert.

Frankreich, das bislang neben Deutschland und den USA zu den Vertretern der Kategorie 2-Länder gehört, wird diese Änderung nun zum 1. April 2018 umsetzen. Aus diesem Grund hat auch das Präsidium des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V. eine entsprechende Rennordnungsänderung zum 1. April 2018 beschlossen und wird der Mitgliederversammlung am 14. März empfehlen, dieser Änderung zuzustimmen.

Die Änderung betrifft die Ziffer 625 der Rennordnung die in Zukunft wie folgt lautet:
„Ein Pferd ist nach verbotenem Kreuzen oder Behindern (Nr. 490 und Nr. 491 RO) zu disqualifizieren, wenn die Rennleitung davon überzeugt ist, dass das behinderte Pferd ohne die Behinderung vor dem behindernden Pferd eingekommen wäre. In diesen Fällen wird das behindernde Pferd hinter das bzw. die behinderten Pferde gesetzt.
Wäre das behinderte Pferd auch ohne die Behinderung nicht vor dem behindernden Pferd eingekommen, bleibt der Richterspruch unverändert.
Wenn ein Reiter eine Behinderung durch eine schuldhafte gefährliche Reitweise verursacht hat, kann ein Pferd vollständig disqualifiziert werden.“
 

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