Urteil: Jockey Alexander Pietsch f?r f?nf Monate gesperrt

Am Mittwoch verhandelte in den Räumlichkeiten des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen der Ordnungsausschuss den Fall Alexander Pietsch. Der Kölner Jockey ritt am 24. November in Halle die Mitfavoritin Etali in einem Ausgleich IV. Ausgangs des Schlussbogens kam es zu einem Zwischenfall, bei dem Pietsch (Foto) den Jockey von Saco, Jose Luis Silverio gestoßen haben soll.

Pietsch bestritt die ihm entgegengebrachten Vorwürfe zunächst, gab an, dass ihm Silverio mit Saco zu nahe kam und dass er dagegen halten wollte. Doch nach Anhörung der Zeugen Jose Luis Silverio und Filip Minarik (er ritt Osina), der gesehen hatte wie Alexander Pietsch die linke Hand vom Zügel nahm und Silverio mit dem Ellbogen stieß, war die Sachlage klar. Auch die mehrmalige Ansicht der entscheidenden Sequenz im Rennfilm ließen keinen Zweifel zu, dass Alexander Pietsch Silverio stieß, worauf dieser mit dem rechten Bein aus dem Bügel rutschte und beinahe zu Fall gekommen wäre.

Der Kontrollausschuss, unter Vorsitz von Rechtsanwalt Gottfried Reims, sah es als erwiesen an, dass Alexander Pietsch mit Vorsatz gehandelt und eine Verletzung seines Kollegen oder Schlimmeres billigend in Kauf genommen hat (RO 594/18). Der Forderung des Kontrollausschusses, Pietsch für fünf Monate (davon zwei auf Bewährung) die Lizenz zu entziehen, sowie eine Strafe von 4.000 Euro an die Trainer- und Jockeyunterstützungskasse und von 2.000 Euro an das Direktorium auszusprechen, kam der Ordnungsausschuss unter der Leitung von Bernd Neunzig in vollem Umfang nach.

Darüber hinaus verhängte man – auch das wurde vom Kontrollausschuss gefordert – eine zweijährige Bewährungszeit, in der Alexander Pietsch nicht gegen die Paragraphen der gefährlichen Reitweise (RO 594ff.) verstoßen darf. In der Urteilsbegründung heißt es u.a., dass sich Pietsch den möglichen Folgen seines Handelns nicht bewusst gewesen ist und dass er mit eindeutigem Vorsatz gehandelt habe.

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